Vor dem Hintergrund des Normenkontrollverfahrens der rot-grünen Koalition zu den neuen Wahlzetteln für die Kommunalwahlen hat der CDU-Landtagsabgeordnete Guido Ernst Rechtssicherheit angemahnt. ‘Wir sind in Sorge das Kommunalwahl auf Basis einer Rechtsgrundlage erfolgt, die nicht verfassungsgemäß ist.’
Kommunalverwaltungen, ehrenamtliche Helfer und viele Kandidatinnen und Kandidaten seien verunsichert, weil nicht klar sei, ob die Kommunalwahl auf Basis eines möglicherweise verfassungswidrigen Gesetzes durchgeführt würden, so Ernst. Die Folgen wären etwaige Wahlanfechtungen und damit hohe Kosten und erhebliche Belastungen für die Kommunen und erhebliche Belastungen für die ehrenamtlichen Helfer. ‘Das alles hätte uns Rot-Grün ersparen können. Warnungen gab es genug – auch von der CDU-Landtagsfraktion, die den Gesetzentwurf aufgrund von verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt hat. Wo war eigentlich der Verfassungsminister bei der juristischen Prüfung? Die fraglichen Regelungen müssen sofort ausgesetzt werden.’
Was sich hier abspiele, sei einfach nur peinlich, so Horst Gies. Die rot-grünen Regierungsfraktionen und die Landesregierung hätten alle verfassungsrechtlichen Bedenken vom Tisch gewischt. Jetzt hole sie die Wirklichkeit ein und so müssten sie ihr eigenes Gesetz notgedrungen per Normenkontrollverfahren selbst vom Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen. Herr Hering und Herr Köbler hätten besser für die notwendige Prüfung gesorgt, bevor sie das Gesetz eingebracht und beschlossen hätten.’
Gies wies darauf hin, dass Innenminister Lewentz den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und GRÜNEN seinerzeit als ‘gute Grundlage’ und ‘einen ‘Weg auf dem man einsteigen kann’ gewertet habe. Auch Ministerpräsidentin Dreyer habe als Mitglied der Fraktion keine Bedenken gehabt, wie auch weitere Regierungsmitglieder, die Teil der SPD-Fraktion sind.
‘Es verfestigt sich der Eindruck, dass wenn diese Landesregierung Gesetze verabschiedet, der Verfassungsgerichtshof mit am Kabinettstisch sitzt.’ Es sei beispiellos, so Gies und Ernst, wie viele Landesgesetze im Streit mit den Kommunen in Koblenz gelandet seien. Neben dem jetzt von Rot-Grün selbst beantragten Normenkontrollverfahren zum Thema Wahlzettel, bei dem man sein eigenes Gesetz überprüfen lassen wolle, stünden Klagen gegen die Zwangsfusionen, Klagen gegen den Kommunalen Finanzausgleich und Klagen wegen der fehlenden Beteiligung des Landes bei der Finanzierung des U3-Ausbaus an. Dazu drohe weiteres Ungemach im Streit um die Umsetzung der Inklusion. Auch hier wolle die Landesregierung sich nicht an den neuen Belastungen für Städte, Gemeinden und Kreise beteiligen. In allen Fällen habe die CDU gewarnt. Doch Rot-Grün wolle offensichtlich ihren ideologischen Kurs ohne Rücksicht auf Verlust durchsetzen.