Als Kon­se­quenz aus den zurück­lie­gen­den Kom­mu­nal­wah­len spricht sich die CDU-Land­tags­frak­ti­on dafür aus, die Wah­len in Rhein­land-Pfalz zu erleich­tern. ‘Auf­grund des Umfangs der Wahl­zet­tel und der Viel­zahl der zu ver­ge­ben­den Stim­men soll­ten die Wahl­zet­tel bei Kom­mu­nal­wah­len gene­rell den Bür­ge­rin­nen und Bür­ger vor­ab nach Hau­se geschickt wer­den’, so Gui­do Ernst. Seit Jah­ren sei die Wahl­be­tei­li­gung bei Kom­mu­nal­wah­len rück­läu­fig. Die zurück­lie­gen­den Kom­mu­nal­wah­len haben erneut gezeigt: Die Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler, die zum Teil Hun­der­te von Stim­men ver­ge­ben dür­fen, um Orts­vor­ste­her, Gemein­de- und Stadt­rä­te sowie Kreis­ta­ge zu wäh­len, wer­den leicht abge­schreckt, über­haupt wäh­len zu gehen. Das kom­pli­zier­te Wahl­ver­fah­ren mit der Mög­lich­keit des Kumu­lie­rens und Pana­schie­rens füh­re außer­dem oft dazu, dass eine ungül­ti­ge Stimm­ab­ga­be erfolge.

Unser Gesetz­ent­wurf ist ein kon­kre­ter Schritt hin zu mehr Bür­ger­freund­lich­keit. Die Umset­zung unse­res Vor­schlags wür­de den Bür­gern das Wäh­len erleich­tern und zu einer spür­bar höhe­ren Wahl­be­tei­li­gung füh­ren. Durch die vor­ge­schla­ge­ne Ände­rung des Kom­mu­nal­wahl­ge­set­zes soll sicher­ge­stellt wer­den, dass den Wäh­le­rin­nen und Wäh­lern die Stimm­zet­tel für die Wah­len zum Gemein­de­rat, zum Ver­bands­ge­mein­de­rat und zum Kreis­tag spä­tes­tens drei Tage vor dem Wahl­tag zuge­sandt wer­den. Die Wahl­be­rech­tig­ten kön­nen sich schon vor der Wahl­hand­lung mit der kom­pli­zier­ten Abstim­mungs­tech­nik ver­traut machen, damit das Wahl­pro­ze­de­re kei­ne abschre­cken­de Wir­kung hat.’

Horst Gies: ‘Es spricht nach den Erfah­run­gen der zurück­lie­gen­den Kom­mu­nal­wahl viel dafür, dem Bei­spiel Baden-Würt­tem­bergs zu fol­gen. Allen Wäh­le­rin­nen und Wäh­lern soll­ten ihre Stimm­zet­tel und ein Merk­blatt mit Hin­wei­sen zur Stimm­ab­ga­be vor der Wahl auto­ma­tisch durch die jewei­li­ge Stadt oder Gemein­de über­sandt wer­den. So könn­ten sich alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Ruhe auf den Urnen­gang vor­be­rei­ten und dann den Wahl­zet­tel abgeben.’

Beden­ken, dass es zu Miss­brauch bei der erleich­ter­ten Wahl­hand­lung kom­men könn­te, wider­le­ge das Bei­spiel Baden-Würt­tem­berg oder Bay­ern. Dor­ti­ge lang­jäh­ri­ge Erfah­run­gen mit der Ver­sen­dung von Stimm­zet­teln vor der Wahl­hand­lung hät­ten gezeigt, dass es zu kei­nem Anstieg des Miss­brauchs gekom­men ist. Viel­mehr wird die Ver­sen­dung der Stimm­zet­tel vor dem Wahl­gang von den Wahl­be­rech­ti­gen als ‘demo­kra­ti­sche Dienst­leis­tung’ ver­stan­den, mit der gewis­sen­haft umge­gan­gen wer­den muss und wird.