Feuerwehrleute setzen sich in ihrem Berufsleben vielen Gefahren aus und verdienen deshalb unsere besondere Wertschätzung’, erklären die CDU-Landtagsabgeordneten Guido Ernst und Horst Gies. Die Pläne des Innenministeriums, zukünftig das in § 63 Landesbeamtenversorgungsgesetz geregelte Übergangsgeld für Beamtinnen und Beamte mit besonderen Altersgrenzen zu streichen, zeuge von wenig Sensibilität der Landesregierung im Umgang mit seinen Beamtinnen und Beamten.
‘Weil Feuerwehrleute während ihres Arbeitslebens besonderen Gefahren und Belastungen ausgesetzt sind, liegt die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand bei 60 Jahren. Wegen dieses frühen Renteneintritts bekommen sie vom Land ein Übergangsgeld. Diese Regelung will Minister Lewentz nun ersatzlos streichen. Feuerwehrleute sind aber während ihres Berufslebens hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Deshalb ist die frühe Altersgrenze nicht nur für die Feuerwehrleute notwendig und gerechtfertigt, sie dient auch dem effektiven Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten hat die Landesregierung eine Fürsorgepflicht. Die Ansicht des Innenministeriums, dass Beamtinnen und Beamte, die – wie die Feuerwehrleute – früher in den Ruhestand treten, keinen Anspruch auf einen Ausgleich haben, zeugt aber mehr von einer kühlen Distanziertheit gegenüber den Feuerwehrleuten als von einer Anerkennung der besonderen Arbeit für die Gesellschaft. Diesen finanziellen Ausgleich haben sich die Feuerwehrbeamtinnen und ‑beamten während ihres gefahrvollen Berufslebens mehr als verdient’, erklären Gies und Ernst.