Bei der praktischen Umsetzung des Mindestlohngesetzes sind viele kleinere und mittelständische Unternehmen vor bürokratische Hürden gestellt. Das sollten auch Politiker zur Kenntnis nehmen und nicht reflexartig andere Politiker und Betroffene beschimpfen, die vorhandene Probleme ansprechen, ohne das Gesetz grundsätzlich anzuzweifeln. Genau das aber tut SPD-Generalsekretärin Fahimi mit ihrer Aussage, Unternehmer seien ‘Gauner’ und ‘zu doof’, die Bestimmungen umzusetzen. Dazu erklärt die beiden CDU-Landtags¬abgeordneten aus dem Kreis Ahrweiler, Horst Gies und Guido Ernst: ‘Mit ihren Aussagen verhöhnt SPD-Generalsekretärin Fahimi Arbeitgeber, die soziale Verantwortung übernehmen, Steuern zahlen und entscheidend zur Wertschöpfung in unserem Land beitragen. Statt Unternehmer pauschal zu beschimpfen, sollte SPD-Generalsekretärin Fahimi sich den Bedenken der Betroffenen stellen.
Das Mindestlohngesetz greift tief in die täglichen Arbeitsprozesse von Unternehmen ein. Bei einem so folgenschweren Gesetz muss es für die Politik selbstverständlich sein, den Austausch mit den Betroffenen zu suchen. Dem kam die CDU-Landtagsfraktion auch mit ihrem ‚Praxisgespräch Mindestlohn‘ am 3. Februar 2015 nach. Gemeinsam mit Vertretern von Verbänden, den Kammern und den Gewerkschaften haben wir konstruktiv bestehende Probleme bei der Umsetzung der Dokumentationspflichten und Lösungen diskutiert
Die Rückmeldungen aus der Praxis machen deutlich: Die Umsetzung des Mindestlohngesetzes muss korrigiert, entbürokratisiert und flexibilisiert werden. Hierfür sollten sich auch SPD-Politiker im Kreis Ahrweiler einsetzen und Einwände der Betroffenen ernst nehmen’, so Gies und Ernst. Konkreten Nachbesserungsbedarf sehen die zwei CDU-Abgeordneten im Bereich der zu aufwendigen Dokumentationspflichten, insbesondere die Entlastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Auch das Ehrenamt darf nicht Opfer des Mindestlohns werden: Es müssen zuverlässige Festlegungen getroffen werden, damit ehrenamtliche Tätigkeiten nicht vom Mindestlohngesetz und den einhergehenden Dokumentationspflichten erfasst werden. Die Regelungen müssen den besonderen Bedingungen des Vereins- und Verbandswesens gerecht werden.