Nach dem Entwurf des Koalitionsvertrages von SPD, FDP und Grünen wird die Zuständigkeit für Landwirtschaft und Weinbau in „ökologisch“ (Grüne) und „konventionell“ (FDP) gespalten und auf zwei unterschiedliche Ministerien verteilt. Dazu erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete, Horst Gies:
„Anstatt das zu fördern, was der Berufsstand schon längst vollzogen hat, nämlich den wechselseitigen Respekt und die Anerkennung der Leistung des anderen, spaltet die künftige Regierung den Berufsstand. Das ist kontraproduktiv und nicht Ausdruck einer nachhaltigen und konsistenten Landwirtschafts- und Weinbaupolitik, sondern eines mühsamen Koalitionskompromisses zu Lasten der Bauern und Winzer.
Niemand käme auf die Idee, die Zuständigkeit für die Polizei in Schutzpolizei und Kriminalpolizei zu spalten und auf zwei unterschiedliche Ministerien — etwa das Innen- und das Justizministerium — zu verteilen. Den Landwirten und Winzern aber mutet man einen solchen Unsinn zu, damit die Grünen ihrer Basis eine zweifelhafte Erfolgsmeldung machen können. Und das, obwohl vollkommen klar ist, dass diese Konstruktion in der Praxis zu großen Problemen führen wird.
Statt auf eine Gleichbehandlung der Produktionsrichtungen zu drängen, lässt die FDP leider zu, dass unter der Federführung der Grünen, die auch für den Umweltbereich zuständig sind, weiter ökologische und konventionelle Landwirtschaft gegeneinander ausgespielt werden. Das ist auch deshalb enttäuschend, weil die FDP vor der Landtagswahl eine Gleichbe-handlung der Produktionsrichtung versprochen hat. Jetzt ist sie verantwortlich für Konflikte und Spaltung.
Zusätzliche Bürokratie, keine einheitliche Stimme in der Landwirtschafts- und Weinbaupolitik sowie Verteilungskämpfe und Blockaden zwischen zwei Ministerien auf dem Rücken des Berufsstandes werden die Folge sein. Wer wird denn künftig für die rheinland-pfälzische Agrarpolitik im Bund sprechen, Frau Höfken oder Herr Wissing, oder will Frau Dreyer das etwa selbst machen?“
Gies appelliert an die Koalitionspartner, diese falsche Weichenstellung zugunsten einer einheitlichen Landwirtschafts- und Weinbaupolitik zu korrigieren.“