Mit einem gemeinsamen Antrag hatten sich CDU und FWG in der Haushaltssitzung für den Haushalt 2018 des Kreistages Ahrweiler beteiligt, in dem sie einen Zuschlag von zehn Prozent für Kreisstraßen forderten, die wegen ihres schlechten Zustandes nach den neuen Bewertungskriterien für die Zustandserfassung einen Gesamtwert von 4,5 erreichen. Einen solchen Zuschlag hatte es bis Ende 2014 schon einmal gegeben.
Außerdem hatten die beiden Fraktionen angeregt, dass Maßnahmen zur Instandsetzung von Kreisstraßen ebenfalls vom Land als förderfähige Maßnahmen anerkannt werden sollten. Der Landrat sollte über den Landkreistag auf die Anpassung der erforderlichen Mittel hinwirken. Dieser Antrag wurde einstimmig, also von allen Fraktionen im Kreistag, angenommen. Dr. Jürgen Pföhler ist dem Antrag auch gefolgt und hat in einem Schreiben an Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Wissing und an den Landkreistag das Anliegen vorgetragen. Der Landkreistag unterstützte den Antrag. In seiner Antwort erteilt Minister Dr. Wissing allerdings der Bitte einen ablehnenden Bescheid. Er wies darauf hin, dass der Zuschlag zur Förderhöhe, der bis Ende 2014 gewährt wurde, nicht mehr erfolgen könne, da die Mittel hierfür ausgelaufen seien. Ebenso sei eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen nur aus der allgemeinen Straßenzuweisung nach § 14 Landesfinanzausgleichsgesetz möglich und eine reine Deckschichtsanierung sei, da unwirtschaftlich, nicht förderungsfähig.
Besonders problematisch erweist sich allerdings für den Kreis Ahrweiler, dass er und der Westerwaldkreis inzwischen nur 60% der Förderung erhalten. Als Begründung wurde angeführt, dass diese beiden Kreise keine Liquiditätskredite hätten und sie nicht am kommunalen Entschuldungsfonds teilnehmen müssen. Auch die positiven Finanzierungssalden der Jahre 2014 bis 2016 würden gegen eine höhere Förderung sprechen. Diese Antwort hatten auch die beiden Wahlkreisabgeordneten Guido Ernst und Horst Gies auf eine kleine Anfrage erhalten, in der sie nach der in diesem Jahr geänderten Förderstaffel für Landezuschüsse zum Kreisstraßenbau gefragt hatten. 19 von 24 Landkreisen erhalten weiter eine Grundförderung von 65 Prozent, vier Landkreise nur 60 Prozent und der Landkreis Mainz-Bingen 50 Prozent. Zusätzlich würden Landkreise mit überdurchschnittlichen Kreisstraßenlängen im Verhältnis zur Einwohnerzahl eine Erhöhung des Grundfördersatzes um 5% erhalten. Das trifft auch auf 2 Kreise zu, die sonst nur 60% erhalten hätten. Nur 60 Prozent Förderung und damit weniger als bisher erhalten somit allein der Landkreis Ahrweiler und der Westerwaldkreis.
Horst Gies und Guido Ernst weisen darauf hin, dass es sich hier wieder einmal bestätigt, dass der, der sparsam wirtschaftet, bei der Förderung dafür bestraft wird. Der Landkreis Ahrweiler hatte sich ständig um eine sparsame Haushaltsführung bemüht. Auch die Fraktionsvorsitzenden im Kreistag Karl-Heinz Sundheimer (CDU) und Jochen Seifert (FWG) sind sehr enttäuscht, dass auch ein von allen Fraktionen im Kreistag und vom Landkreistag unterstützter Antrag hier nicht zu einer Erhöhung der Mittel geführt hat, sondern dass der Kreis durch stärkere Berücksichtigung seiner durch sparsame Wirtschaftsführung besseren finanziellen Lage in der neuen Förderstaffel noch weniger Landesmittel für die Kreisstraßen erhält.