Mit einem gemein­sa­men Antrag hat­ten sich CDU und FWG in der Haus­halts­sit­zung für den Haus­halt 2018 des Kreis­ta­ges Ahr­wei­ler betei­ligt, in dem sie einen Zuschlag von zehn Pro­zent für Kreis­stra­ßen for­der­ten, die wegen ihres schlech­ten Zustan­des nach den neu­en Bewer­tungs­kri­te­ri­en für die Zustands­er­fas­sung einen Gesamt­wert von 4,5 errei­chen. Einen sol­chen Zuschlag hat­te es bis Ende 2014 schon ein­mal gegeben.

Außer­dem hat­ten die bei­den Frak­tio­nen ange­regt, dass Maß­nah­men zur Instand­set­zung von Kreis­stra­ßen eben­falls vom Land als för­der­fä­hi­ge Maß­nah­men aner­kannt wer­den soll­ten. Der Land­rat soll­te über den Land­kreis­tag auf die Anpas­sung der erfor­der­li­chen Mit­tel hin­wir­ken. Die­ser Antrag wur­de ein­stim­mig, also von allen Frak­tio­nen im Kreis­tag, ange­nom­men. Dr. Jür­gen Pföh­ler ist dem Antrag auch gefolgt und hat in einem Schrei­ben an Wirt­schafts- und Ver­kehrs­mi­nis­ter Dr. Wis­sing und an den Land­kreis­tag das Anlie­gen vor­ge­tra­gen. Der Land­kreis­tag unter­stütz­te den Antrag. In sei­ner Ant­wort erteilt Minis­ter Dr. Wis­sing aller­dings der Bit­te einen ableh­nen­den Bescheid. Er wies dar­auf hin, dass der Zuschlag zur För­der­hö­he, der bis Ende 2014 gewährt wur­de, nicht mehr erfol­gen kön­ne, da die Mit­tel hier­für aus­ge­lau­fen sei­en. Eben­so sei eine För­de­rung von Sanie­rungs­maß­nah­men nur aus der all­ge­mei­nen Stra­ßen­zu­wei­sung nach § 14 Lan­des­fi­nanz­aus­gleichs­ge­setz mög­lich und eine rei­ne Deck­schicht­sanie­rung sei, da unwirt­schaft­lich, nicht förderungsfähig.

Beson­ders pro­ble­ma­tisch erweist sich aller­dings für den Kreis Ahr­wei­ler, dass er und der Wes­ter­wald­kreis inzwi­schen nur 60% der För­de­rung erhal­ten. Als Begrün­dung wur­de ange­führt, dass die­se bei­den Krei­se kei­ne Liqui­di­täts­kre­di­te hät­ten und sie nicht am kom­mu­na­len Ent­schul­dungs­fonds teil­neh­men müs­sen. Auch die posi­ti­ven Finan­zie­rungs­sal­den der Jah­re 2014 bis 2016 wür­den gegen eine höhe­re För­de­rung spre­chen. Die­se Ant­wort hat­ten auch die bei­den Wahl­kreis­ab­ge­ord­ne­ten Gui­do Ernst und Horst Gies auf eine klei­ne Anfra­ge erhal­ten, in der sie nach der in die­sem Jahr geän­der­ten För­der­staf­fel für Lan­de­zu­schüs­se zum Kreis­stra­ßen­bau gefragt hat­ten. 19 von 24 Land­krei­sen erhal­ten wei­ter eine Grund­för­de­rung von 65 Pro­zent, vier Land­krei­se nur 60 Pro­zent und der Land­kreis Mainz-Bin­gen 50 Pro­zent. Zusätz­lich wür­den Land­krei­se mit über­durch­schnitt­li­chen Kreis­stra­ßen­län­gen im Ver­hält­nis zur Ein­woh­ner­zahl eine Erhö­hung des Grund­för­der­sat­zes um 5% erhal­ten. Das trifft auch auf 2 Krei­se zu, die sonst nur 60% erhal­ten hät­ten. Nur 60 Pro­zent För­de­rung und damit weni­ger als bis­her erhal­ten somit allein der Land­kreis Ahr­wei­ler und der Westerwaldkreis.

Horst Gies und Gui­do Ernst wei­sen dar­auf hin, dass es sich hier wie­der ein­mal bestä­tigt, dass der, der spar­sam wirt­schaf­tet, bei der För­de­rung dafür bestraft wird. Der Land­kreis Ahr­wei­ler hat­te sich stän­dig um eine spar­sa­me Haus­halts­füh­rung bemüht. Auch die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den im Kreis­tag Karl-Heinz Sund­hei­mer (CDU) und Jochen Sei­fert (FWG) sind sehr ent­täuscht, dass auch ein von allen Frak­tio­nen im Kreis­tag und vom Land­kreis­tag unter­stütz­ter Antrag hier nicht zu einer Erhö­hung der Mit­tel geführt hat, son­dern dass der Kreis durch stär­ke­re Berück­sich­ti­gung sei­ner durch spar­sa­me Wirt­schafts­füh­rung bes­se­ren finan­zi­el­len Lage in der neu­en För­der­staf­fel noch weni­ger Lan­des­mit­tel für die Kreis­stra­ßen erhält.