Wie berich­tet hat­ten die bei­den Abge­ord­ne­ten des Ahrk­ei­ses Gui­do Ernst (CDU) und Horst Gies (CDU) die Feu­er­wehr in Remagen/Kripp besucht und, ange­regt von den Fra­gen der Feu­er­wehr­leu­te zur Ersatz­be­schaf­fung für die Feu­er­wehr­mehr­zweck­fäh­re, die in einem „kaum halt­ba­ren Zustand“ sei, bei der Lan­des­re­gie­rung ange­fragt. Von Innen­mi­nis­ter Roger Lew­entz wur­de inzwi­schen dar­auf  geant­wor­tet. Eine Ant­wort, die die Abge­ord­ne­ten und sicher auch die Feu­er­wehr in Remagen/Kripp nicht zufrie­den stel­len konnte.

Der Innen­mi­nis­ter führt dazu aus, wie der lan­ge Beschaf­fungs­pro­zess, der mit einer Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung in 2009 gestar­tet wur­de, sich gestal­te­te. Inzwi­schen habe man in Zusam­men­ar­beit mit den Städ­ten Karls­ru­he und Hanau 4 Hil­fe­leis­tungs­lösch­boo­te bestellt. Eins sei davon schon nach Karlsruhe/Germersheim und eins nach Hanau aus­ge­lie­fert.. Zwei der Boo­te befän­den sich in der Fer­ti­gung.  Für den Stand­ort St. Goar­shau­sen soll das Boot zu Beginn des Jah­res 2019 aus­ge­lie­fert wer­den. Das außer­dem beauf­trag­te Boot soll Ende 2019 fer­tig sein. Wo es sta­tio­niert wird, ist noch offen. Das vier­te Boot für Rhein­land-Pfalz ist noch nicht beauf­tragt, des­halb kön­ne noch kein Lie­fer­zeit­punkt genannt wer­den. Die „haus­hal­te­ri­schen“ Vor­aus­set­zun­gen für die­ses vier­te Boot sei­en aber geschaf­fen worden.

Da nach der erwähn­ten Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung von 2009 vier Boo­te für die Stand­or­te Ger­mers­heim, St. Goar­shau­sen, Bin­gen und Rema­gen in Rhein­land-Pfalz vor­ge­se­hen waren, stellt sich den Abge­ord­ne­ten Gies und Ernst und der Feu­er­wehr Remagen/Kripp natür­lich die Fra­ge, wohin das drit­te für Ende 2019 avi­sier­te Boot aus­ge­lie­fert wird, nach Rema­gen oder Bin­gen. Wei­ter­hin wüss­te man ger­ne, nach wel­chen Kri­te­ri­en hier ent­schie­den wer­de und wie man die Zeit bis zur Fer­tig­stel­lung des noch nicht beauf­trag­ten vier­ten Boo­tes über­brü­cken wol­le. Hier­zu erklärt der Minis­ter, es gebe eine Viel­zahl der zu unter­su­chen­den Kri­te­ri­en, wes­halb ein Fest­le­gung bestimm­ter Wer­tungs­kri­te­ri­en „nicht ziel­füh­rend“ sei. Die Rei­hen­fol­ge der Aus­lie­fe­rung an die Stand­or­te Rema­gen und Bin­gen wer­de recht­zei­tig fest­ge­legt und sei vom Zustand der dort sta­tio­nier­ten Feu­er­wehr­mehr­zweck­fäh­ren abhän­gig. Man kön­ne auch in Erwä­gung zie­hen, dass das Land eine Koope­ra­ti­on mit der Stadt Bonn für das Ein­satz­ge­biet des dort sta­tio­nier­ten Lösch­boo­tes ein­geht, bezie­hungs­wei­se strom­ab­wärts das Lösch­boot RPL1 aus Koblenz vor­über­ge­hend Ein­satz­auf­ga­ben im Bereich Rema­gen über­neh­me. Steht also der Ein­satz­ort Bin­gen für das schon bestell­te Lösch­boot bereits fest? Das fra­gen sich Gui­do Ernst und Horst Gies und wol­len das wei­te­re Ver­fah­ren kri­tisch beobachten.