Der Regie­rungs­ent­wurf zur Novel­lie­rung des Kin­der­ta­ges­stät­ten­ge­set­zes hat auch im Kreis Ahr­wei­ler für gro­ße Ver­un­si­che­rung und viel Kri­tik von Erzie­he­rin­nen und Erzie­hern, Eltern und Trä­gern gesorgt. Mit einem Par­la­ments­an­trag hat sich die CDU-Land­tags­frak­ti­on in der zurück­lie­gen­den Land­tags­sit­zung für eine grund­le­gen­de Über­ar­bei­tung ein­ge­setzt. Der Rechts­an­spruch auf Betreu­ung muss mit einem Rechts­an­spruch auf Qua­li­tät ver­bun­den wer­den, berich­ten die ört­li­chen Abge­ord­ne­ten Horst Gies und Gui­do Ernst der CDU-Land­tags­frak­ti­on. „Kei­ne Kita darf künf­tig schlech­ter daste­hen als jetzt. Im Gegen­teil: Ziel muss sein, bes­se­re Rah­men­be­din­gun­gen zu schaffen.

 „Was die Lan­des­re­gie­rung vor­ge­legt hat, ist ent­täu­schend. Die­ser Ent­wurf einer Geset­zes­no­vel­le wur­de als Zukunfts­vi­si­on ange­prie­sen, bil­det aber die vie­len neu­en Auf­ga­ben der Kin­der­ta­ges­stät­ten nicht adäquat ab. Im Gegen­teil – teil­wei­se ver­schlech­tern sich sogar die bis­he­ri­gen Stan­dards. Auch die Arbeit der Kin­der­ta­ges­stät­ten im Kreis Ahr­wei­ler hat sich in den zurück­lie­gen­den Jahr­zehn­ten erheb­lich ver­än­dert. Sie sind nicht mehr nur Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen, son­dern wer­den zu Recht als wich­ti­ger Teil der Bil­dungs­ket­te unse­rer Kin­der begrif­fen. Nicht zuletzt sind mit den The­men Inklu­si­on, Inte­gra­ti­on oder auch Sprach­för­de­rung wich­ti­ge Aspek­te hin­zu­ge­kom­men. Die­se Ent­wick­lung muss Ein­gang in ein moder­nes Kin­der­ta­ges­stät­ten­ge­setz fin­den. Lei­der ist dies nicht oder nur unzu­rei­chend geschehen.“

Wir haben die Anre­gun­gen aus den Gesprä­chen mit unse­ren Erzie­he­rin­nen, Eltern und Kita-Trä­gern mit nach Mainz genom­men. Die­se Berich­te aus der Pra­xis waren die Grund­la­ge eines Antra­ges unse­rer Frak­ti­on“, so die ört­li­chen Abge­ord­ne­ten Ernst und Gies der CDU-Land­tags­frak­ti­on, „Wir spre­chen uns für eine Ver­bes­se­rung der Betreu­ungs­re­la­ti­on, für eine recht­lich ver­bind­li­che aus­kömm­li­che Finan­zie­rung, für eine Ent­las­tung der Erzie­he­rin­nen und Erzie­her, für eine bes­se­re Ein­bin­dung der Eltern und ins­ge­samt für eine deut­li­che Qua­li­täts­stei­ge­rung aus. Voll­kom­men offen geblie­ben ist, wel­che Ände­run­gen die Lan­des­re­gie­rung am vor­lie­gen­den Gesetz­ent­wurf vor­neh­men will und wann ein neu­er Ent­wurf vor­lie­gen wird.“