Das “Corona-Kabinett“ der Bundesregierung hat weitere Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionskette im grenzüberschreitenden Verkehr empfohlen. “Die Maßnahmen dienen dazu, die Gefahr neuer Infektionsketten durch Rückkehrer aus dem Ausland zu minimieren und nicht erforderliche Einreisen zu vermeiden. Die Beschränkungen gelten analog zu den Beschränkungen von Freizeitaktivitäten und Reisen im Inland“, teilen die Wahlkreisabgeordneten des Ahrkreises im rheinland-pfälzischen Landtag Horst Gies und Guido Ernst, beide CDU, mit.
Wie das Bundesinnenministerium erklärt, sind seit dem 16. März Einreisen nach Deutschland nur noch bei triftigem Einreisegrund und in wenigen Ausnahmefällen möglich. Zu den Ausnahmetatbeständen gilt der Beschluss des Europäischen Rates vom 17. März. Die Rückreise von EU-Bürgern, Bürgern eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhaften Personen sowie deren Familien an ihren Wohnort bleibt demnach weiterhin möglich. Weitere Ausnahmen gelten z.B. für medizinisches Personal, Pendler, Diplomaten und weitere Personengruppen, die notwendige und unaufschiebbare Reisen unternehmen. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen nach Deutschland nicht einreisen.
Für Reisende, die nach einem mehrtägigen Aufenthalt im Ausland nach Deutschland einreisen, soll künftig eine zweiwöchige verbindliche Quarantäne angeordnet werden. Hierzu werden derzeit zwischen Bund und Ländern einheitliche Kriterien abgestimmt. Eine entsprechende Anordnung auf der Grundlage von § 28 und § 31 Infektionsschutzgesetz wäre durch die Länder zu erlassen. Ausnahmen sind für tägliche Pendler, dringende und kurzzeitige beruflich veranlasste Reisen (z. B. Geschäftsreisende, Servicetechniker), für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren sowie für Reisende im Transit auf dem Weg in das Land ihres ständigen Aufenthalts vorgesehen.
Die Bundespolizei überwacht im Rahmen der Grenzkontrollen und im Rahmen intensivierter Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen die Einhaltung der Einreisebeschränkungen und stimmt sich mit den Partnerbehörden im In- und Ausland eng ab.