Auf die bei­den Anfra­gen Abge­ord­ne­ten des AW-Krei­ses Gui­do Ernst und Horst Gies, sowie ihrer Kol­le­gin aus dem Umwelt­aus­schuss des Land­tags Ste­pha­nie Lohr, gibt es nun eine ers­te Ant­wort von Minis­te­rin Ulri­ke Höf­ken. Hier­bei betont sie vor­weg, dass das Vor­ha­ben auf Grund­la­ge der „Vor­ga­ben der Bun­des­re­gie­rung“ erfol­ge und die Zustän­dig­keit bei der Bun­des­netz­agen­tur lie­ge. Ihr Minis­te­ri­um habe nach Ein­lei­tung der Bun­des­fach­pla­nung früh­zei­tig auf Fach­ebe­ne und poli­ti­scher Ebe­ne sich mit Land­krei­sen; Bür­ger­initia­ti­ven und der Antrag­stel­le­rin bezüg­lich einer bür­ger­freund­li­chen Tras­sen­wahl aus­ge­tauscht. Im Abschnitt D sei­en dann „signi­fi­kan­te Ver­bes­se­run­gen“ erzielt wor­den. Sie beru­higt aber auch, dass das Ver­fah­ren über den Ver­lauf des Tras­sen­kor­ri­dors ja noch nicht abge­schlos­sen sei. Für die Anfra­ge stel­len­den CDU-Poli­ti­ker ist frag­lich, ob die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger dies alles auch so sehen. Nach der Fest­le­gung auf die Bestandstras­se hat­ten sie zum Bei­spiel gefragt. Hier sieht die Lan­des­re­gie­rung in der „Bün­de­lung von Infra­struk­tu­ren“ einen „kon­flikt­ar­men Ansatz“, wodurch aber die „Prü­fung bün­de­lungs­frei­er Pla­nungs­räu­me“ nicht aus­ge­schlos­sen wer­den dürfe.

Die Fra­ge 2 der Abge­ord­ne­ten, war­um in Baden-Würt­tem­berg und Bay­ern nur Erd­ka­bel geplant wer­de und in Rhein­land-Pfalz die­se Alter­na­ti­ve nicht vor­ge­se­hen ist, beant­wor­tet die Minis­te­rin ledig­lich mit dem Ver­weis auf Bera­tungs­do­ku­men­te des Bun­des­tags. Die Pla­nun­gen zur Ultra­net­tras­se sei­en zum Zeit­punkt der Neu­fas­sung des Bun­des­be­darfs­plan­ge­set­zes im Dezem­ber 2015 bereits fort­ge­schrit­ten gewe­sen und es habe die Mög­lich­keit bestan­den auf ein bestehen­des Sys­tem von Frei­lei­tun­gen zurück­zu­grei­fen. Auch die­se Ant­wort ist für Gui­do Ernst und Horst Gies wenig überzeugend.

Noch ent­täusch­ter sind sie über die Ant­wort auf ihre Fra­ge, was die Lan­des­re­gie­rung pla­ne, um der Ungleich­be­hand­lung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bzw. Kom­mu­nen ent­ge­gen­zu­wir­ken. Hier ver­weist das Minis­te­ri­um nur auf den bereits erwähn­ten engen Aus­tausch mit den Kom­mu­nen und den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern und die for­mel­len Betei­li­gungs­in­stru­men­te. Auch die Gemein­den könn­ten hier für die Inter­es­sen der Bür­ger ein­tre­ten. „Ja, aber was ist mit der kon­kre­ten Hil­fe der Lan­des­re­gie­rung“, fra­gen die Abge­ord­ne­ten Gies und Ernst.

Auch die Fra­ge nach dem Ein­griff in die Pla­nungs­ho­heit der Kom­mu­nen wird mit dem Hin­weis beant­wor­tet: „ Die Kom­mu­nen haben in den ein­zel­nen Ver­fah­ren der Netz­bau­pla­nung die Mög­lich­keit auf dro­hen­de Kon­flik­te gegen­über der gemeind­li­chen Pla­nung hin­zu­wei­sen. Letz­lich ist die Bun­des­netz­agen­tur aber nicht an die gemeind­li­chen Fest­set­zun­gen gebun­den. Viel­mehr kön­nen jene Belan­ge in die Abwä­gung der Tras­sen­ent­schei­dung ein­ge­bacht, im Ergeb­nis aller­dings auch über­wun­den werden.“

Bei den Fra­gen zu den Gesund­heits­ri­si­ken der Hybrid­lei­tung gibt es aller­dings Akti­vi­tä­ten. Das Minis­te­ri­um hat die „Erstel­lung eines Gut­ach­tens bei der ETH Zürich beauf­tragt, in dem der wis­sen­schaft­li­che Erkennt­ni­s­tand bezüg­lich gesund­heit­li­cher Wir­kun­gen von Hybrid­lei­tun­gen dar­ge­stellt wird.“ Das Gut­ach­ten sei aber noch nicht abge­schlos­sen. Außer­dem weist die Minis­te­rin auf ein „aus­bau­be­glei­ten­des For­schungs­pro­gramm“ des zustän­di­gen Bun­des­am­tes für Strah­len­schutz hin, das Aus­wir­kun­gen auf die Gesund­heit unter­sucht. Ob das die Bür­ge­rin­nen und Bür­gern beru­higt, scheint den Abge­ord­ne­ten aus dem Ahr­kreis eher fraglich.