Horst Gies MdL / Gui­do Ernst MdL: „CDU-Antrag berück­sich­tigt Sonn­tag als schüt­zens­wert bei gleich­zei­ti­ger Rechts­si­cher­heit für eini­ge ver­kaufs­of­fe­ne Sonn­ta­ge. Des­halb for­dern wir die zeit­na­he Umsetzung.“

Der Sozi­al­po­li­ti­sche Aus­schuss des rhein­land-pfäl­zi­schen Land­tags hat beschlos­sen, eine Anhö­rung zum CDU-Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung des Laden­öff­nungs­ge­set­zes durch­zu­füh­ren. Die CDU-Frak­ti­on zielt mit ihrem Ent­wurf auf eine Prä­zi­sie­rung der gesetz­li­chen Rege­lun­gen zu ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­gen ab.

Hier­zu erklä­ren der sozi­al-und der wirt­schafts­po­li­ti­sche Spre­cher der CDU-Land­tags­frak­ti­on: Micha­el Wäschen­bach: „Wir ste­hen ohne Wenn und Aber zum Schutz des Sonn­tags. Im Sin­ne der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer gilt es aber auch, die Arbeits­plät­ze im Ein­zel­han­del zu sichern. Die Coro­na Pan­de­mie hat hier star­ke Spu­ren hin­ter­las­sen. Wir sind über­zeugt: Streng limi­tier­te ver­kaufs­of­fe­ne Sonn­ta­ge sind ein Hebel, um Innen­städ­te zu stär­ken und Insol­ven­zen abzuwenden.“

Horst Gies und Gui­do Ernst ergän­zen: „Wir haben uns von Anfang an für eine pra­xis­na­he Rege­lung ein­ge­setzt, die den Schutz des Sonn­tags mit den Bedürf­nis­sen des Ein­zel­han­dels, unse­rer Kom­mu­nen und vie­ler Kun­den in Ein­klang bringt. Unser Vor­schlag balan­ciert Sonn­tags­schutz und das All­ge­mein­wohl­in­ter­es­se an leben­di­gen Innen­städ­ten mit attrak­ti­ven Geschäf­ten sehr umsich­tig aus. Jetzt muss die Lan­des­re­gie­rung han­deln. Wenn es nach uns gin­ge, hät­te der Ein­zel­han­del schon jetzt eine rechts­si­che­re Lösung für vier anlass­un­ab­hän­gi­ge, ver­kaufs­of­fe­ne Sonn­ta­ge im Coro­na-Jahr 2020 und ab 2021 je einen pro Kalenderhalbjahr.“

Die bei­den Abge­ord­ne­ten wei­sen dar­auf hin, dass es in Rhein­land-Pfalz, im Gegen­satz zu meh­re­ren ande­ren Bun­des­län­dern nur anlass­be­zo­ge­ne Sonn­tags­öff­nun­gen gibt. Das ermög­li­che immer wie­der Kla­gen gegen die­se Öff­nun­gen. Dies wie­der­um füh­re dann zu Ungleich­hei­ten und auch Benach­tei­li­gun­gen der Geschäf­te, in deren Städ­ten Kla­gen erfolg­reich sind.

Die CDU möch­te des­halb pro Halb­jahr eine vom Anlass unab­hän­gi­ge Geschäfts­öff­nung ermög­li­chen. In die­sem Jahr sol­len sogar, um die hohen coro­nabe­ding­ten Aus­fäl­le für die sta­tio­nä­ren Geschäf­te aus­zu­glei­chen, aus­nahms­wei­se vier vom Anlass unab­hän­gi­ge Geschäfts­öff­nun­gen mög­lich sein. Das soll auch ein wenig die Nach­tei­le gegen­über dem Online­han­del berück­sich­ti­gen. Selbst­ver­ständ­lich sei bei die­sen Maß­nah­men die Ent­wick­lung der Pan­de­mie zu beachten.

Dr. Hel­mut Mar­tin, der wirt­schafts­po­li­ti­sche Spre­cher der CDU-Land­tags­frak­ti­on, meint hier­zu: „Natür­lich wäre eine ein­ver­nehm­li­che gesetz­li­che Lösung wün­schens­wert. Es gilt aber auch, die­se zeit­nah umzu­set­zen, bevor es zu spät ist. Des­halb erwar­ten wir von der Ampel-Koali­ti­on, das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren nicht unnö­tig zu ver­zö­gern und von allen Betei­lig­ten, dass sie die Anhö­rung deren Aus­wer­tung kon­struk­tiv und kom­pro­miss­ori­en­tiert gestalten.“

Auch die Abge­ord­ne­ten Gies und Ernst drän­gen dar­auf: „Wir wol­len der hei­mi­schen Wirt­schaft hel­fen und damit natür­lich auch Arbeits­plät­ze sichern.“