Anläss­lich der Über­ga­be der Stel­lung­nah­me des Lan­des­jagd­ver­ban­des Rhein­land-Pfalz e.V. zum Regie­rungs­ent­wurf von GRÜNEN, SPD und FDP für ein neu­es Jagd­ge­setz erklärt der jagd­po­li­ti­sche Spre­cher der CDU-Land­tags­frak­ti­on, Horst Gies:

 „Der Unmut in der Jäger­schaft ist wei­ter­hin unge­bro­che­ne und groß. Wirk­lich beein­dru­ckend, wie vie­le Jäge­rin­nen und Jäger heu­te ihrer Ableh­nung des Regie­rungs­ent­wurfs in Mainz Aus­druck ver­lie­hen haben – das war ein star­kes und wich­ti­ges Zei­chen. Die Jäge­rin­nen und Jäger sehen es nicht ein, sich vom Land ‚als rei­ne Dienst­leis­ter her­ab­stu­fen zu las­sen‘. Auch die CDU-Land­tags­frak­ti­on hat schnell und deut­lich kom­mu­ni­ziert, dass sie die­sen Ent­wurf nicht mit­tra­gen wird. 

Horst Gies erneu­ert und wie­der­holt die Posi­ti­on sei­ner Fraktion:

Jäge­rin­nen und Jäger füh­len sich vor­ge­führt, nicht ernst­ge­nom­men sogar degra­diert. So kann und darf die Lan­des­re­gie­rung nicht mit unse­rer Jäger­schaft umge­hen.“ Gies, der selbst Jäger ist, zeigt sich erschüt­tert, dass zukünf­tig behörd­li­che Anord­nun­gen und Anwei­sun­gen der Jäger­schaft vor­schrei­ben sol­len, wie sie ihre Tätig­keit aus­zu­üben haben. Mit die­sem Ent­wurf wer­de der Wald­bau weit über den Arten­schutz und die Hege gestellt. In die­sem Kon­text fragt Gies, wo denn der Tier­schutz im Regie­rungs­ent­wurf blei­be? Ein wei­te­rer Streit­punkt sei­en zudem die mas­si­ven Ein­schrän­kun­gen des bewähr­ten Revier­sys­tems. Zukünf­tig sol­len Grund­stücks­ei­gen­tü­mer neben dem Jagd­päch­ter jagen dür­fen. Es dro­he die Gefahr, dass ein Keil zwi­schen Behör­den, Land­wir­te, Wald­be­sit­zer sowie Jäge­rin­nen und Jäger und Natur­schüt­zer getrie­ben wür­de, so der CDU-Abgeordnete.

Gies for­mu­liert in die­sem Zusam­men­hang die wesent­li­chen Punk­te, für die sich sei­ne Frak­ti­on stark macht:

  1. Jäge­rin­nen und Jäger benö­ti­gen Vertrauen

Gera­de der kli­ma­sta­bi­le Wald­um­bau benö­tigt Jäge­rin­nen und Jäger als aus­ge­bil­de­te Exper­ten mit loka­len Kennt­nis­sen. Des­halb ist es wich­tig, dass das Lan­des­jagd­ge­setz büro­kra­ti­sche Hür­den ab- und kei­ne neu­en aufbaut.

  1. Inhalt­li­che No-Gos (exem­pla­risch) des Regierungsentwurfs:
  • Weg­fall des Mut­ter­tier­schut­zes bei Schalenwild,
  • Weg­fall des Kreisjagdmeisters,
  • Ein­füh­rung des sog. Jeder­manns­jagd­rechts von Grund­ei­gen­tü­mern in der

Jagd­ge­nos­sen­schaft.

  1. Wolf gehört ins Jagdrecht

Bereits im Juni-Ple­num hat­te die CDU-Frak­ti­on mit dem Antrag „Zukunft mit dem Wolf in Rhein­land-Pfalz – Natür­li­che Bestands­gren­zen aner­ken­nen, gemein­sa­mes Moni­to­ring und Manage­ment“ klar und deut­lich gefor­dert, dass der Wolf ins Lan­des­jagd­ge­setz gehört. Denn nur, weil er dort auf­taucht, heißt es noch lan­ge nicht, dass die­ser zum Abschuss frei­ge­ge­ben wird.

  1. Saat­krä­he frus­triert Bau­ern und Winzer

Vie­le Bau­ern sind frus­triert. Auf Grund der hohen Popu­la­tio­nen bei der Saat­krä­he wer­den immer öfters Schä­den bei Saat­gut oder Jung­pflan­zen gemel­det. Des­halb muss auch die Saat­krä­he bereits heu­te im lan­des­jagd­recht auf­tau­chen. Zudem muss auch hier auf bun­des­recht­li­cher Ebe­ne die Beja­gung zur Scha­dens­ab­wehr gere­gelt werden.