Auch vor dem Hin­ter­grund des jüngs­ten Gut­ach­tens des wis­sen­schaft­li­chen Diens­tes des rhein­land-pfäl­zi­schen Land­ta­ges zu den Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­gen erklärt der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Horst Gies: 

Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge sind unge­recht und unso­zi­al. Sie sind nichts ande­res als eine kom­mu­na­le Stra­ßen­steu­er und müs­sen kom­plett gestri­chen wer­den. Wir blei­ben bei unse­rem Vor­schlag, dass der bis­her von den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern auf­zu­brin­gen­de Anteil an den Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­gen künf­tig aus dem Lan­des­haus­halt auf­ge­bracht wer­den soll. Es han­delt sich hier um einen Teil der kom­mu­na­len Daseins­vor­sor­ge, der aus Steu­er­mit­teln abge­deckt wer­den muss.

Die von der Ampel-Koali­ti­on beschlos­se­ne ver­pflich­ten­de flä­chen­de­cken­de Erhe­bung von wie­der­keh­ren­den Bei­trä­gen durch die Kom­mu­nen ändert nichts an der Grund­pro­ble­ma­tik. Denn die Bei­trags­be­las­tung besteht unver­än­dert fort. Sie wird nur anders ver­teilt, bedeu­tet aber kei­nen Cent weni­ger. Das gehört zur Wahr­heit dazu. Nach der von den Regie­rungs­frak­tio­nen ver­ab­schie­de­ten Geset­zes­än­de­rung muss künf­tig jeder zah­len, egal, ob er vom Aus­bau unmit­tel­bar pro­fi­tiert oder eben nicht. Des­halb ste­hen wir zu unse­rer For­de­rung nach einer voll­stän­di­gen Abschaf­fung der Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge. Genau das tun immer mehr Bun­des­län­der, wie z.B. auch kürz­lich Sach­sen-Anhalt. Damit errei­chen sie eine tat­säch­li­che Ent­las­tung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und besei­ti­gen Ungerechtigkeiten.“