Den Beamten des Landes ist über Jahre hinweg Unrecht geschehen. Die Übernahme des Abschlusses im öffentlichen Dienst für die Beamten kann dieses Unrecht nicht gut machen’, so Horst Gies, MdL.
Die Deckelung der Beamtenbesoldung auf fünf Mal ein Prozent sei verfassungswidrig gewesen. Das bevorstehende Urteil des Verfassungsgerichts am 5. Mai sei der eigentliche Grund für den heute bekannt gegebenen Schritt. ‘Da kam der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst gerade recht’, so Guido Ernst, MdL.
Von den Beamten habe Rot-Grün ein verfassungswidriges Sonderopfer abverlangt, das die jetzt angekündigte Regelung nicht annähernd wieder gutmachen könne. Die CDU, so Ernst, habe im Landtag Rheinland-Pfalz immer wieder auf diesen Missstand hingewiesen. Rot-Grün habe alle Anträge, die auf eine Beendigung des Sonderopfers für die Beamten abzielten, abgelehnt. ‘Nach wie vor behandelt Rot-Grün das eigene Personal schlecht. Kettenverträge bei den Lehrern, Überstundenberge bei der Polizei. Wer nur auf Drängen seiner Verantwortung als Dienstherr nachkommt, wird seiner Aufgabe nicht gerecht’, so Gies
Es sei sehr erstaunlich, so Gies und Ernst abschließend, dass ein Monat vor dem Verfassungsgerichtsurteil die Beamtenbezüge ein erstes Mal und im kommenden Jahr, zwei Wochen vor der Landtagswahl, ein zweites Mal angehoben werden.