Mit einem Antrag wandte sich der CDU-Landtagsabgeordnete Horst Gies in einer der letzten Landtagssitzungen an die Landesregierung und forderte, sich engagierter für die Winzerbetriebe bei der EU einzusetzen. Er bemängelte besonders, dass ‘behördliche Eingriffe in die Bewirtschaftung und Nutzung der Flächen’ Weinbau und landwirtschaftlichen Betrieben erhebliche Probleme bereiten.
So werden Flächen, die bislang als Rebflächen in einem Weinbaubetrieb brach lagen im Flächennachweis spätestens im sechsten Jahr als Dauergrünland eingestuft. Eine Nutzung für den Weinbau wird dann außerordentlich erschwert.
Zwar könne man eine Rekultivierung beantragen, müsse aber zum Ausgleich neue Dauergrünflächen an anderer Stelle im Weinbaubetrieb ausweisen.
Diese Regelung gilt nun nach der EU-Kommission auch für Ackerflächen, die auf natürlich Art begrünt und zeitweise aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen sind. Horst Gies und die CDU-Landtagsfraktion sehen darin einen großen Eingriff in die Betriebsplanungen und Eigentumsrechte der Betriebe und fordern daher den Landtag auf, die Landesregierung zu beauftragen, sich für die Abschaffung dieser Regelung einzusetzen und sich stattdessen für wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den Weinbaubetrieben zu engagieren.
Horst Gies: ‘Die Winzerbetriebe müssen in ihren Bemühungen um den Erhalt der geschlossenen Rebflächen und Bewirtschaftungsareale unterstützt und nicht behindert werden.’
Der Abgeordnete wunderte sich aber nicht darüber, dass es von den Rot-Grünen Landtagsfraktionen ein Alternativantrag gab, der die behindernde Regelung beibehalten will und nur ‘ganz allgemein praxisgerechte Lösungen zur Definition des Dauergrünlandbegriffs erbittet’.
Inzwischen hat man sich geeinigt, einen gemeinsamen Antrag vorzulegen. Hierzu will Rot/Grün der CDU nun einen Vorschlag machen. ‘Im Sinne der Betroffenen ist das wahrscheinlich der richtige Weg’, so Horst Gies, ‘denn es geht ja darum, unseren Winzern und Bauern zu helfen. Aber schauen wir mal, was die Regierungsparteien uns vorschlagen.’